Nie wieder ist jetzt!
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Ich fragte mich gerade, ob solch eine Verwirkung auch - unter Verwendung fadenscheiniger Begründungen - gegen das Gute Verwendung finden kann…
Das Verwirkungsverfahren wird ja lediglich durch ein Verfassungsorgan eingeleitet und kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht durchgeführt und erlassen werden.
Aktuell besteht ja keinen Grund eine Befangenheit des BVerfG anzunehmen und Regierung + Union wollen es ja mit einem neuen Gesetz zusätzlich absichern.Die Union hat dabei eher Bedenken
Die Frage ist nicht ob, sondern wann.
Kommt immer darauf an, wie genau die Kriterien definiert sind und ob es eine unabhängige, rechtstreue Justiz gibt.