Der Schritt hatte sich bereits angedeutet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz will anscheinend eine verschärfte Einstufung der AfD erwirken. Bis jetzt wird die Partei als Verdachtsfall des Rechtsextremismus gelistet.
Die Einstufung durch den Verfassungsschutz hat keine rechtliche Auswirkung außerhalb der Tätigkeit des Verfassungsschutz. Sie erlaubt ihm, mehr und andere Mittel zur Beobachtung einzusetzen.
Die Einstufung durch den Verfassungsschutz hat keine rechtliche Auswirkung außerhalb der Tätigkeit des Verfassungsschutz. Sie erlaubt ihm, mehr und andere Mittel zur Beobachtung einzusetzen.
Tatsächlich die gleichen Mittel wie bei der Verdachtseinstufung, aber die Abwägung im Einzelfall kann leichter zu härteren Maßnahmen ausfallen.