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Ja, natürlich gibt es die. Aber es gibt eben keine technischen Spezifikationen außer diesen zwei drei visuellen Aspekten. Es ist aber absurd, in einem so flexiblen, visuellen und interaktiven Medium wie dem Internet diese paar Statements hinzustellen und dann zu glauben, dass das schon alle gleich implementieren werden.
So oder so absurd, die Anforderung an dieser Stelle zu stellen. Das hätte in den HTTP/W3C-Standard gehört und auf Systemebene (=Browser) behandelt werden müssen.
DnT wäre die ideale Referenzimplementierung für alles weitere gewesen. Wenn man das etwas entstauben und im EU-Recht verankern würde mit einem “Right to be undistracted”, wäre das eine annähernd perfekte Lösung gegenüber dem Murks, den wir jetzt haben.
Ja, natürlich gibt es die. Aber es gibt eben keine technischen Spezifikationen außer diesen zwei drei visuellen Aspekten. Es ist aber absurd, in einem so flexiblen, visuellen und interaktiven Medium wie dem Internet diese paar Statements hinzustellen und dann zu glauben, dass das schon alle gleich implementieren werden.
So oder so absurd, die Anforderung an dieser Stelle zu stellen. Das hätte in den HTTP/W3C-Standard gehört und auf Systemebene (=Browser) behandelt werden müssen.
Achso, “do not track” zählt übrigends eigentlich als pauschale Ablehnung:
https://www.techradar.com/computing/cyber-security/do-not-track-is-back-on-track-what-berlins-ruling-could-mean-for-our-online-privacy
DnT wäre die ideale Referenzimplementierung für alles weitere gewesen. Wenn man das etwas entstauben und im EU-Recht verankern würde mit einem “Right to be undistracted”, wäre das eine annähernd perfekte Lösung gegenüber dem Murks, den wir jetzt haben.