Wird langsam Zeit, würde sich wahrscheinlich so ergeben.
Ist kein Konsum von daher Kinder egal, ist aber halt kein unreguliertes Gepäckstück weil es dazu Gesetze gibt.
Hat wer ne Ahnung?
Nimm meine Einschätzung mit nem Körnchen Salz, ich hab den Gesetzestext nur überflogen.
Wenn du’s genauer wissen willst, schau darin nach oder frag einen Anwalt.So weit ich weiß, kannst du Stecklinge/ kleine Pflänzchen vom Social Club auf den Weg nach Hause nehmen.
Wenn du jetzt aber in Berlin wohnst und 5 ausgewachsene Pflanzen, inkl. Blüten, in den ICE nach München schleppst, kann ich mir schon gut vorstellen, dass das nicht erlaubt ist, weil du ja im Umkreis Berlin bleiben müsstest, damit niemand Verdacht schöpft. Man macht ja nicht spontan einen Abstecher ans andere Ende von Deutschland :D
Aber generell denke ich, dass da seeehr viele Loopholes und Logiklücken im Gesetz sind. Daher würde ich am Anfang einfach vorsichtig sein und warten, welche Urteile die ersten ein zwei Jahre gesprochen werden. Danach kann man genaueres sagen.
Bleib einfach vorsichtig und riskiere nicht zu viel.Stecklinge oder kleine Pflanzen ist sicher kein Problem. Ausgewachsene Pflanzen würde ich allein schon wegen dem Geruch ungern in der Bahn transportieren wollen.
Hat wer ne Ahnung?
Nicht wirklich aber nach dem Gesetz gilt …
§ 1, Abs 8 CanG:
Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe […]
§ 3, Abs 1 CanG:
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt.
Ich interpretiere das so, dass du die Pflanze mitnehmen darfst, solange die gesamte Pflanze getrocknet weniger als 25 Gramm wiegt. Ob du die Pflanze dann allerdings (vor Kindern) beim Transport verstecken musst weiß ich nicht. Da musst du mal ins Gesetz gucken.
Alles ohne Gewähr, weil ich eigentlich ein juristischer Analphabet bin. Ich vermute bei solchen Details müssen am Ende die Gerichte entscheiden.
Wäre auf jeden Fall ein lustiger Prozess hahaha. Gerade weil es wahrscheinlich fallen gelassen wird, wäre das lustig.
Ich glaube alles was über Stecklinge und dem Weg zwischen dem CSC in dem du Mitglied bist und deinem Wohnort hinaus geht würde Fragen/Verdacht aufwerfen. Es sei denn du ziehst zufälligerweise gerade um.
Ich bin davon ausgegangen das du eine ausgewachsene Pflanze meinst aber bei Stecklinge ist das was anderes: Ich denke das du relative sicher bist da Transport von Vermehrungsmaterial nicht wirkliche geregelt ist. Es ist nur geregelt das Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. (Das sollen sie dir erstmal nachweisen) Ich bezweifle das da jemand etwas macht, wie willst du auch sonst denn Stecklinge vom Bubatzclub zu dir nachhause befördern. Das einzige wonach sie dich momentan belangen könnten wäre wenn du nicht nachweisen kannst woher die Samen oder Stecklinge kommen, da es noch keine Bubatzclubs gibt musst du die importiert haben, was aber nach §4 Absatz 2 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt ist.
Ob du einfach mit einer Erwachsenen Pflanze fahren darfst finde ich auch eine Interesse frage: Es steht nicht explizit drine aber §9 sagt das eigenanbau NUR in der Wohnung erlaubt ist. § 10 besagt das weiterhin das: “Cannabis und Vermehrungsmaterial(Samen und Stecklinge) sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen … vor dem Zugriff Dritter … zu schützen”
Aber unter § 22 der sich mit der Sicherung und Transport befasst steht nur das die Bubatzclub Mitglieder Pflanzen rum tragen dürfen.
Ich bin kein Jurist aber Ich denke es ist eine auslegungssache: Was ist der Zweck des spaziertganges mit der Pflanze? Wo anders hin bringen und da lassen. Auf keinen Fall. Mit der spazieren gehen damit du die wieder zurück in deine Wohnung bringst, je nach Richter. Ich weiß garnicht wer bei so etwas die Beweispflicht hat aber Beweis das mal dem Richter das du das vorhattest…
P. S: Entschuldigung für die Grammatik und Rechtschreibfehler
Ne das wären schon Pflanzen, interessant, paragraph 9 und 10 sind sicher Argumente dagegen.