Sind “öffentlich zugängliche Sportstätten” nur solche ohne Eintritt?
Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.
Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military
oder access=private
markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private
passend und alles wäre gut.
Aber es ist vermutlich eher von access=customers
auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht.
Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.
Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?
Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
@[email protected] #bubatzkarte #CanG #WeedMob
@bubatzkarte
Hm, klingt ziemlich auslegungsverdächtig…
@cannabis@stubenhocker
Ja, leider, deshalb suche ich ja nach klaren Informationen. Die Polizei wird es am Ende nicht interessieren, was der Betreiber des Sportparks will.
@cannabis@bubatzkarte
Soll es bei den “Sportstätten” eigentlich um den Schutz von Sporttreibenden gehen, oder wegen Kindern?
@cannabis
@bubatzkarte Ich habe keinen juristischen Hintergrund. Aber wenn ich mir die Definitionen für Begriffen wie „öffentliche Gebäude“ und „öffentlicher Raum“ ansehe, gehe ich davon aus, dass darunter nur kommunale Sportplätze und -hallen fallen. Die gehören keiner Firma und keinem Verein, sondern diese teilen sich diese und sie sind grundsätzlich frei zugänglich. Ein access=customers wäre nach der Definition ein Ausschlusskriterium. @cannabis
@MBrandtner
Leider steht da nicht “öffentliche Sportstätten”, sondern “öffentlich zugängliche Sportstätten”. Ansonsten wäre die Frage einfacher.
@cannabis
Bei dem Bekanntheitsgrad den die Bubatzkarte mittlerweile hat könnte ich mir vorstellen, dass Gesundheits- oder Justizministerium o.ä. dir gerne Auskunft geben/helfen würden
@EyIchFragDochNur
Das werde ich dann heute mal machen, die sollten es ja wissen.Ich find ja die könnten dir für deinen Service auch wenigstens die Servermiete zahlen oder gleich dir die Idee abkaufen und dich einstellen ✌️
@EyIchFragDochNur
Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten.
Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude
Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
@cannabisJa um ehrlich zu sein denke ich auch, dass so ziemlich alles gemeint ist wo plötzlich unangemeldet andere/fremde die trainieren können die das stören könnte. Also alles außer Vereine wo idR nur Mitglieder auftauchen und alle bescheid wissen. Schätze ich
@bubatzkarte @cannabis
Ich hab etwas zum öffentlichem Raum gefunden min 27:45. Passt aber nicht 100% auf das Problem:
https://www.youtube.com/watch?v=-34ezdD4gaYAnsonsten vielleicht mal den Herr Grubwinkler anschreiben. Möglicherweise antwortet er oder sein Team.
https://www.youtube.com/channel/UCXKlu5bgL_gMgbVX2X2J-zg