• connaisseur@lemmy.ca
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        2 months ago

        Lesen Sie mal den Gesetzestext ganz und gar, Herr Anwalt!

        Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.

        • Klingenrenner@feddit.de
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          2 months ago

          Ich wollte für die Erwähnung von Emojis schon ein SPRICH beginnen, doch es wahrhaftig so im Kodex der Kommune formuliert.

        • Geizeskrank@feddit.de
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          2 months ago

          Offensichtlich hatte der Originalpfostierer die Absicht die Zahl 127 darzustellen.
          Somit wurden in der Überschrift tatsächlich lediglich zwei emujis verwendet.