Ich verstehe ja den Unmut, aber für mich ist die Sache recht klar: Entweder der Landwirt kauft die Flächen der Gemeinde zum üblichen Preis ab oder er muss damit klarkommen, dass der Eigentümer sein Eigentum mit Ende des aktuellen Pachtvertrages nicht mehr an ihn verpachten will.

Das ist ja das Wesen einer Pacht oder der Miete: Man bekommt für die vertraglich vereinbarte Zeit die Nutzungsrechte. Darüber hinaus muss man damit rechnen, dass man sie nicht wieder bekommt.

  • Tryptaminev@lemm.ee
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    6 months ago

    2,5 Jahre sind für Flächen, die in Jahreszyklen bewirtschaftet werden nun wirklich genug Zeit. Zumal das mögliche Ende des Pachtvertrages schon zu Beginn der aktuellen Vertragsperiode, wahrscheinlich also seit 6 oder 12 Jahren bekannt war. Da hätte man sich rechtzeitig um eine Verlängerung bemühen können.