Ich glaube du bist maßgeblich fehlgeleitet, es ist die Aufgabe des Verfassungsgerichts zu bestimmen was Meinungsfreiheit ist, und das haben sie dort gemacht. Die Einordnung war das es unter Meinungsfreiheit fällt ist nämlich absolut Sache des Verfassungsgerichts wenn es in Frage steht.
Ich glaube du bist maßgeblich fehlgeleitet, es ist die Aufgabe des Verfassungsgerichts zu bestimmen was Meinungsfreiheit ist, und das haben sie dort gemacht. Die Einordnung war das es unter Meinungsfreiheit fällt ist nämlich absolut Sache des Verfassungsgerichts wenn es in Frage steht.