• Tacoma@lemmy.world
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    9 个月前

    Kurzgesagt hat das Verfassungsgericht die Vermögenssteuer, so wie sie umgesetzt wurde, als nicht mit der Verfassung vereinbar angesehen, da sie unterschiedliches Vermögen unterschiedlich besteuert hat. Anstatt nachzubessern hat die Regierung dann die Steuer ausgesetzt, das Gesetz existiert also noch, wird aber nicht angewandt.

    • MrMakabar@feddit.de
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      9 个月前

      Also müsste man nur §10 V Nr1. VStG auf 0,6 erhöhen und man kann es wieder einführen.

      • colourednumbers@slrpnk.net
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        9 个月前

        Das Problem war nie der Steuersatz sondern immer die Bewertung. Und an der wird auch eine Neuauflage scheitern.