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    1 day ago

    Zudem was /u/[email protected] gesagt hat, kommt hinzu:

    Es kann vielleicht nicht gegen die Besitzer dieser Materialien zusätzlich vorgegangen werden. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass man zusätzlich gegen die filmende Person wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf Schmerzensgeld klagen kann.