• Saleh@feddit.org
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    15 hours ago

    Terrorismus ist letztlich eine politische Kategorie. Jeder der gegen ein Regime mit radikalen Mitteln vorgeht, wird von diesem als Terrorist gesehen. Regime und deren einzelne Institutionen haben immer einen Selbsterhaltungstrieb für die eigene Macht und Einfluss.

    Die Regierung in Deutschland ist zwar nach dem Grundgesetz demokratisch legitimiert, aber die extremen Verfassungsbrüche, gerade durch die Zerstörung der Lebensgrundlagen, werden weder durch die Wähler, noch die Gerichte sanktioniert. Da aktuell das Existenzrecht der zukünftigen Generationen abgesprochen und dessen Grundlagen vernichtet werden, kann man das auch als undemokratisch werten. Es ist auch nicht erkennbar, dass ein Reformwillen besteht, um das zu ändern. Es braucht schließlich mehr als nur eine Energiewende und Verkehrswende. Es braucht eine Wirtschaftswende, eine Sozialwende und eine Wertewende.

    Ob die Aktivisten am Ende als Terroristen oder Helden bezeichnet werden, hängt davon ab, wie das Folgeregime sein wird. Regime ist dabei als Begriff für die Gesamtheit des Staatswesen mit allen seinen Institutionen und Normen zu verstehen und nicht im umgangsprachlichen Sinn für autoritäre Systeme.

    • rumschlumpel@feddit.org
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      12 hours ago

      Nenn es wie du willst, es ist halt Gewalt gegen Menschen. Und das wäre höchstwahrscheinlich nicht einmal zielführend - das hätte vielleicht eine Chance, wenn eine Mehrheit der Bevölkerung dahinterstünde, aber genau daran fehlt es dem Klimaaktivismus ja.

      • Saleh@feddit.org
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        11 hours ago

        Terrorismus im Sinne des StGB ist nicht nur auf Gewalt gegen Menschen beschränkt.

        https://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html

        Bildung terroristischer Vereinigungen (1) […]
        (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

        1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
        2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § >316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
        3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
        4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder >2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
        5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes

        Auswahl möglicher Straftaten ohne Gewalt gegen Menschen die damit terroristisch sein können:

        § 303b Computersabotage
        § 305 Zerstörung von Bauwerken
        § 305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel

        §306-§309 wo zusätzlich die Gemeingefährlichkeit gegeben sein muss, damit sie terroristisch sein können sind Brandstiftung und Kern- bzw. Sprengstoffexplosionen herbeizuführen, sowie ionisierenden (radioaktive) Strahlung freizusetzen.

        Absurderweise sind Umweltstraftaten auch denkbar, um eine Vereinigung als terroristisch zu verfolgen, da aber Unternehmen die Umwelt nicht deswegen zerstören, weil sie Bock darauf haben, sondern weil sie damit Geld verdienen, wird es nicht als terroristisch gewertet.