Manche Bürger stellen exzessiv viele Anfragen an Datenschutzbehörden zu möglichen Verstößen. Der EuGH hat nun hohe Hürden festgesetzt, wann Behörden solche Massenbeschwerden ablehnen dürfen. Von Philip Raillon.
Prinzipiell gut, aber der Typ scheint mir ja auch echt vom Schlag “Anzeigenhauptmeister” zu sein. Ist dem sinnvollen Datenschutz eher nicht zuträglich.
Prinzipiell gut, aber der Typ scheint mir ja auch echt vom Schlag “Anzeigenhauptmeister” zu sein. Ist dem sinnvollen Datenschutz eher nicht zuträglich.