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Cake day: June 17th, 2023

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  • Ich lese, dass eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist.

    Man könnte argumentieren, dass eine Enteignung von ein paar sehr reichen Menschen durchaus dem Wohle der Allgemeinheit dient.

    Die Entschädigung soll unter gerechter Abwägung der Interessen erfolgen. Hier finde ich, dass das Interesse der Allgemeinheit deutlich mehr wiegt als das Interesse einer einzelnen, sehr reichen Person. Solange diese Person nach der Enteignung weiterhin ein “würdevolles Leben” führen kann (was bei uns ja aktuell Bürgergeld heißt), wären die wichtigsten Interessen dieser Person gewahrt.

    Wie so viele Gesetzestexte ist das alles nur blödes Gelaber, was sich je nach Zielsetzung und Interpretation in fast alle Richtungen biegen lässt.

    Fakt ist aber: Der Gesetzestext hier schließt Enteignungen nicht 100% aus, es wäre möglich.