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Cake day: July 21st, 2023

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  • Das wäre meiner Meinung nach das Minimum, um “okay” aufgestellt zu sein, um die Frage von Grogom etwas diversifizierter zu beantworten und nicht nur das Einkommen zu betrachten. Das Einkommen kann schwinden bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit.

    1000 Euro Kapitalerträge bedeutet ca. 50 Tausend Euro Ersparnisse um den Betrag nachhaltig Jahr für Jahr auszuschöpfen. Darüber wird jeder zusätzliche Euro Kapitalertrag mit 26,38 Prozent besteuert.

    Daher empfehle ich im Leben erst einmal Sparen, Sparen, Sparen bis zu diesem Punkt. Erst darüber würde ich es okay finden, sich Gedanken zu größeren Konsum-, Urlaub-, Auto- / Immobilienausgaben zu machen.

    Über den 1000 Euro kann man sich dann auch überlegen z.b. auch Versicherungen, Rentenvorsorge, Immobilien oder andere Wertgegenstände zu erwerben, die anderweitig steuerlich interessant sein können.

    Eine harte Grenze würde ich es nicht nennen, aber so etwas wie eine Zielmarke die man nach dem Start ins Berufsleben anpeilen könnte.

    EDIT: typo





















  • Keiner deiner Vorschläge lässt sich von der Polizei ermitteln. Es müssten Gerichte, Finanzamt usw. einbezogen werden.

    Mein Zielbild für einen effizienten Staat wäre es, die Bürokratie zu vereinfachen, nicht zu verkomplizieren.

    Daher möchte ich deine Vorschläge nochmal rösten:

    Angestellte zahlen 1% ihres Jahreseinkommens pro 10 kmh Geschwindigkeitsüberschreitung

    1. Angestellt ja/nein: Das lässt sich nur aufwendig in einem Gerichtsverfahren klären
    2. Jahreseinkommen: Lässt sich frühestens am Jahresende ermitteln, praktisch erst nach der Steuererklärung, die im Zweifel erst nach 4 Jahren eingereicht werden muss und dann kommt noch die Bearbeitungszeit des Finanzamtes dazu. Bei widersprochenen Steuerbescheiden kann das ganze auch noch länger in die Verlängerung gehen. Zudem gibt es noch zwei weitere Probleme:
    • Gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern: Zahlt eine Hausfrau höhere Strafen, weil Ihr Mann das Ehegatten-Splitting nutzt?
    • Vermögende mit geringer Anstellung: Sehr vermögende Bürger, die aufgrund Ihres großen Vermögens nicht auf ein gutes Einkommen angewiesen sind, aber trotzdem geringfügig Beschäftigt sind, würden unverhältnissmäßig wenig Strafe bekommen. Ich frage mich, was eigenltich deine Intention ist, oder ob du dir darüber keine Gedanken gemacht hast?

    Eigentümer zahlen 1% des EBITDA ihres Betriebes

    Eigentum lässt sich auch erst in einem aufwendigen Gerichtsverfahren klären. Das EBITDA erst nach dem Jahresabschluss.

    Wer auf der Forbesliste steht (auch auf Platz 100) zahlt 1 Million

    Die Forbesliste ist geschätzt von einem US-amerikanischem Privatunternehmen. Meiner Meinung nach sollte sich keinesfalls ein souveräner Staat bei der Strafberechnung auf ein ausländisches Privatunternehmen stützen.

    Weiterhin wäre dann immernoch eine Lücke für reiche Privatiers, Aktionäre, Vemieter usw.



  • Am besten gestaffelt nach Einkommen

    Einkommen lässt sich schwer ermitteln. Zudem können sich Privatiers, Selbstständige, Vermieter usw. sehr einkommensschwach rechnen. Mit deinem Vorschläg würdest du also vor allem die unter Lohnarbeit stehende Bevölkerung treffen.

    Noch fairer wäre nach Vermögen zu staffeln. Dies ist aber noch schwieriger zu ermitteln.

    Daher ein paar Vorschläge die sich unbürokratischer umsetzen lassen, da diese sehr einfach und direkt vor Ort ermittelt werden können und trotzdem zu mehr Gerechtigkeitsempfinden führen könnten:

    • Berücksichtung der Nennleistung aus dem Fahrzeugschein: Je mehr PS, desto mehr Strafe
    • Berücksichtigung der zulässigen Gesamtmasse: Je schwerer, desto mehr Strafe

    Für LKWs und Nutzfahrzeuge müssten die Sätze ggfs. anders dimensioniert werden als für PKWs.