In Dutzenden Telegram-Gruppen tauschen sich Nutzer dazu aus, wie sie Frauen betäuben und missbrauchen können. Aufnahmen davon werden anschließend geteilt. STRG_F hat entsprechende Chatverläufe, Fotos und Videos dokumentiert.
Sexuelle Übergriffe an Bewusstlosen sind nach Paragraph 177 Absatz 2 des Strafgesetzbuches strafbar. Der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen erwachsener Personen hingegen nicht. Das Bundesministerium der Justiz erklärte dazu auf Anfrage: “Kriminalpolitisch ist es nach derzeitiger Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz nicht geboten, dies zu ändern.”
Wie kann das denn sein? Damit werden die Opfer doch noch zusätzlich weiter verletzt und gedemütigt, und Täter werden noch zusätzlich motiviert, vlt. sogar finanziell, solche Taten zu begehen.
Und es ist de facto nicht durchsetzbar. Entsprechende Suchbegriffe auf einschlägigen Porno-Seiten und schon ist man theoretisch (temporär) im Besitz besagten (möglicherweise echtem) Materials. Kann allein durch das pre-caching der Seite passieren das Bilder geladen werden die nie angeschaut wurden. Exakt diese Diskussion kommt immer Mal wieder mit unterschiedlichen Ergebnissen auf.
Wie verbietet man digitales Material effektiv? Wie bestraft man es? Wann Absicht und wann Versehen? Alles sehr diffus und schwierig durch Gesetze festzunageln, vor allem im Globalen Internet… (ohne Zensur oder Überwachung ist jedes Gesetz nur Augenwischerei das kein Durchsetzungsvermögen hat)
Es kann vielleicht nicht gegen die Besitzer dieser Materialien zusätzlich vorgegangen werden. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass man zusätzlich gegen die filmende Person wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf Schmerzensgeld klagen kann.
Natürlich gibt es ein Recht am eigenen Bild und Datenschutz, usw…
Also lass die Hysterie mal stecken, sonst wird das wie bei den “Kinderpornos”. Leute in irgendwelchen Amateurpornogruppen oder -foren machen sich unbewusst und unweigerlich strafbar, weil sie den Hintergrund nicht kennen und unmöglich erkennen können. Wer mit Beweisen zur Polizei geht, hat erst mal selbst ein Verfahren am Hals…
Die Zahl der Sexualstraftaten im Netz explodiert!
Und natürlich braucht man die totale Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung, weil man sonst nichts gegen die illegalen Inhalte machen kann, Gut, zugegeben, das ist korrekt. Datenschutzrechte kann man nur durch Überwachung von Datenverarbeitung durchsetzen.
Aufnahmen von Vergewaltigungen bewusstloser Menschen sind für dich das gleiche wie Amateurpornos?!
Wer diese Aufnahmen weiterverbreitet macht sich damit zwar strafbar, die Empfänger aber nicht. Und das kann bei Vergewaltigungen nicht angehen, genauso wie es bei Kindesmissbrauch als besondere Fälle von Vergewaltigungen nicht angeht.
Wer der Meinung ist, sich auf seine Vergewaltigungsfantasie einen runterholen zu müssen, muss dann eben sicherstellen, dass die Aufnahmen nur gestellt und von Personen stammen, die dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Du kannst ja mal versuchen der Polizei und Gerichten zu erklären, dass du bei der Tüte mit weißem Pulver dachtest, es sei Puderzucker und garnicht wissen konntest, dass dir da Kokain verkauft wurde. Das ist so ungefähr das Niveau der Ausrede. Ich finde es auch schräg, dass man der Meinung ist, es sei schützenswerter, sich irgendwelche zwielichtigen Pornos reinzuziehen, als die sexuelle Selbstbestimmung der Opfer.
Aufnahmen von Vergewaltigungen bewusstloser Menschen sind für dich das gleiche wie Amateurpornos?!
Dass man was falsch versteht, ist ja normal, aber in so einem Fall muss man doch stutzig werden und nochmal lesen. Ist es in deinem Umfeld etwa üblich, solche Aussagen zu machen?
Leute in irgendwelchen Amateurpornogruppen oder -foren machen sich unbewusst und unweigerlich strafbar, weil sie den Hintergrund nicht kennen und unmöglich erkennen können.
Das ist deine Aussage. Du bist der Meinung, dass das ein Problem wäre, wenn der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen strafbar wäre. Also scheint es für dich auf einer Stufe zu stehen.
Ich glaube an die Menschenrechte. Ich bin der Meinung, dass staatliches Handeln nur legitim ist, wenn es die Menschenrechte bestmöglich durchsetzt.
Wenn vom Strafen die Rede ist, wird es für jemanden mit meiner ethischen Grundeinstellung natürlich schwer. Eine Strafe ist in jedem Fall ein Übergriff, eine Verletzung der Rechte einer Person. In vielen Fällen sind Strafen für mich zu rechtfertigen. Abschreckung funktioniert zu einem gewissen Grad, was Strafen als eine Art abstrakte Notwehr rechtfertigt.
In anderen Fällen, ist das Leid, das durch Strafen verursacht wird, weit jenseits von irgendeinem positiven Effekt. ZB Cannabis. Mögliche Gesundheitsschäden, für die man Hinweise hat, stehen in keinem Verhältnis zu den realen Schäden, die absichtlich durch Verbote verursacht werden und wurden.
Der Unterschied ist, dass Cannabis als Pflanze ohne schlechte Wirkungen auf andere Menschen angebaut werden kann. Wer Cannabis konsumiert schädigt sich selbst.
Wer Vergewaltigungsvideos konsumiert und damit eine Nachfrage nach Vergewaltigungen erzeugt, wirkt dadurch mit, dass Menschen vergewaltigt werden, was einer der schwersten Eingriffe in die persönliche Unversertheit ist. Nach deinem ersten Satz wäre damit doch sogar geboten, dass der Staat die Nachfrage nach Vergewaltigungen reduziert, indem er die auch die Nachfragenden der Aufnahmen von Vergewaltigungen verfolgt, sodass die Täter nicht mehr durch Prahlerei und Verkauf der Aufnahmen motiviert werden.
Was du damit immer noch nicht adressierst bleibt die Tatsache, dass du in dem Moment wo du so ein Video konsumierst ohne dich zu vergewissern, dass es nur gestellt ist und alle Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben, dass du damit deinen Konsum über den Schutz der vergewaltigten Person stellst. Das hat überhaupt nichts mit Schutz von Menschenrechten und Menschenwürde zu tun. Im Gegenteil.
Wie kann das denn sein? Damit werden die Opfer doch noch zusätzlich weiter verletzt und gedemütigt, und Täter werden noch zusätzlich motiviert, vlt. sogar finanziell, solche Taten zu begehen.
Ich gehe davon aus dass das Menschen die Beweismittel, aus welchem Grund auch immer, haben nicht kriminalisiert sind.
Jemand schickt das video an die falsche Person, filmt die tat auf der Straße vom dem Tätern unbemerkt oder so was in der Art.
Das wäre zumindest meine Vermutung.
Und es ist de facto nicht durchsetzbar. Entsprechende Suchbegriffe auf einschlägigen Porno-Seiten und schon ist man theoretisch (temporär) im Besitz besagten (möglicherweise echtem) Materials. Kann allein durch das pre-caching der Seite passieren das Bilder geladen werden die nie angeschaut wurden. Exakt diese Diskussion kommt immer Mal wieder mit unterschiedlichen Ergebnissen auf.
Wie verbietet man digitales Material effektiv? Wie bestraft man es? Wann Absicht und wann Versehen? Alles sehr diffus und schwierig durch Gesetze festzunageln, vor allem im Globalen Internet… (ohne Zensur oder Überwachung ist jedes Gesetz nur Augenwischerei das kein Durchsetzungsvermögen hat)
Zudem was /u/[email protected] gesagt hat, kommt hinzu:
Es kann vielleicht nicht gegen die Besitzer dieser Materialien zusätzlich vorgegangen werden. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass man zusätzlich gegen die filmende Person wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf Schmerzensgeld klagen kann.
Natürlich gibt es ein Recht am eigenen Bild und Datenschutz, usw…
Also lass die Hysterie mal stecken, sonst wird das wie bei den “Kinderpornos”. Leute in irgendwelchen Amateurpornogruppen oder -foren machen sich unbewusst und unweigerlich strafbar, weil sie den Hintergrund nicht kennen und unmöglich erkennen können. Wer mit Beweisen zur Polizei geht, hat erst mal selbst ein Verfahren am Hals…
Die Zahl der Sexualstraftaten im Netz explodiert!
Und natürlich braucht man die totale Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung, weil man sonst nichts gegen die illegalen Inhalte machen kann, Gut, zugegeben, das ist korrekt. Datenschutzrechte kann man nur durch Überwachung von Datenverarbeitung durchsetzen.
Aufnahmen von Vergewaltigungen bewusstloser Menschen sind für dich das gleiche wie Amateurpornos?!
Wer diese Aufnahmen weiterverbreitet macht sich damit zwar strafbar, die Empfänger aber nicht. Und das kann bei Vergewaltigungen nicht angehen, genauso wie es bei Kindesmissbrauch als besondere Fälle von Vergewaltigungen nicht angeht.
Wer der Meinung ist, sich auf seine Vergewaltigungsfantasie einen runterholen zu müssen, muss dann eben sicherstellen, dass die Aufnahmen nur gestellt und von Personen stammen, die dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Du kannst ja mal versuchen der Polizei und Gerichten zu erklären, dass du bei der Tüte mit weißem Pulver dachtest, es sei Puderzucker und garnicht wissen konntest, dass dir da Kokain verkauft wurde. Das ist so ungefähr das Niveau der Ausrede. Ich finde es auch schräg, dass man der Meinung ist, es sei schützenswerter, sich irgendwelche zwielichtigen Pornos reinzuziehen, als die sexuelle Selbstbestimmung der Opfer.
Dass man was falsch versteht, ist ja normal, aber in so einem Fall muss man doch stutzig werden und nochmal lesen. Ist es in deinem Umfeld etwa üblich, solche Aussagen zu machen?
Das ist deine Aussage. Du bist der Meinung, dass das ein Problem wäre, wenn der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen strafbar wäre. Also scheint es für dich auf einer Stufe zu stehen.
Ich glaube an die Menschenrechte. Ich bin der Meinung, dass staatliches Handeln nur legitim ist, wenn es die Menschenrechte bestmöglich durchsetzt.
Wenn vom Strafen die Rede ist, wird es für jemanden mit meiner ethischen Grundeinstellung natürlich schwer. Eine Strafe ist in jedem Fall ein Übergriff, eine Verletzung der Rechte einer Person. In vielen Fällen sind Strafen für mich zu rechtfertigen. Abschreckung funktioniert zu einem gewissen Grad, was Strafen als eine Art abstrakte Notwehr rechtfertigt.
In anderen Fällen, ist das Leid, das durch Strafen verursacht wird, weit jenseits von irgendeinem positiven Effekt. ZB Cannabis. Mögliche Gesundheitsschäden, für die man Hinweise hat, stehen in keinem Verhältnis zu den realen Schäden, die absichtlich durch Verbote verursacht werden und wurden.
Der Unterschied ist, dass Cannabis als Pflanze ohne schlechte Wirkungen auf andere Menschen angebaut werden kann. Wer Cannabis konsumiert schädigt sich selbst.
Wer Vergewaltigungsvideos konsumiert und damit eine Nachfrage nach Vergewaltigungen erzeugt, wirkt dadurch mit, dass Menschen vergewaltigt werden, was einer der schwersten Eingriffe in die persönliche Unversertheit ist. Nach deinem ersten Satz wäre damit doch sogar geboten, dass der Staat die Nachfrage nach Vergewaltigungen reduziert, indem er die auch die Nachfragenden der Aufnahmen von Vergewaltigungen verfolgt, sodass die Täter nicht mehr durch Prahlerei und Verkauf der Aufnahmen motiviert werden.
Was du damit immer noch nicht adressierst bleibt die Tatsache, dass du in dem Moment wo du so ein Video konsumierst ohne dich zu vergewissern, dass es nur gestellt ist und alle Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben, dass du damit deinen Konsum über den Schutz der vergewaltigten Person stellst. Das hat überhaupt nichts mit Schutz von Menschenrechten und Menschenwürde zu tun. Im Gegenteil.
Beweise selbst anfertigen von Straftaten ist allerdings auch selten dämlich.
Ich hoffe, dass da tatsächlich Ermittlungen laufen, und wir dann in ein paar Monaten von Großrazzien in dutzenden Ländern hören.